Prüfstelle
Prüfstelle für Glas
Das Institut für Stahlbau ist vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannt als Prüfstelle (Kennziffer NRW53) nach Landesbauordnung für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für folgende Bauprodukte und Bauarten:
Bauprodukte nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW):
- C 3.18: Vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung
- C 3.19: Punkthalter ohne Kugelgelenk mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit
- C 3.20:Vorgefertigte begehbare Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung und Resttragfähigkeit
Bauarten nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW):
- C 4.12: Absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung
- C 4.13: Begehbare Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung und Resttragfähigkeit
Prüfstelle für bauaufsichtliche Zulassung von Gerüsten
Das Institut für Stahlbau ist vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannt als Prüfstelle für Versuche zum vertikalen und horizontalen Tragverhalten von Belagebenen im Rahmen von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Gerüsten.